Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Eine wesentliche Voraussetzung für die Geschäftstätigkeit der Salus Gesundheitszentrum GmbH & Co. KG inkl. der MVZ Traunstein GmbH ist die Sicherstellung der Integrität in allen Geschäftsprozessen. Die Grundlage hierfür bilden geltendes Recht sowie unsere Unternehmenswerte, Richtlinien oder andere Vorgaben.

Ziel der Salus Gesundheitszentrum GmbH & Co. KG inkl. der MVZ Traunstein GmbH ist, rechtswidriges und unethisches Verhalten in geschäftlichen Beziehungen zu vermeiden und Patienten*, Mitarbeitende* und externen Geschäftspartnern* transparente und faire Bedingungen zu bieten.

Wir erwarten integres und rechtskonformes Verhalten nicht nur von unseren Mitarbeitenden, sondern auch von unseren Geschäftspartnern, um eine qualitativ hochwertige und sichere Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können. Deshalb ist es wichtig, dass wir über regelwidriges Verhalten informiert werden. Diese Meldungen können uns helfen, auf Verstöße zu reagieren und Schaden von einzelnen Personen sowie dem Unternehmen abzuwenden. Deshalb haben wir auf Basis der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ein Hinweisgebersystem etabliert, über welches zu jedem Zeitpunkt Missstände gemeldet werden können.

Wir wollen zur Offenheit ermutigen und werden Hinweisgebende unterstützen, Hinweise auf derartige Vorkommnisse zu melden.

Hinweisgeberbeauftragte:

Personalabteilung
Angela Köhler
Rinckstr. 7-9
83435 Bad Reichenhall
Tel.: 08651/708-177

Hinweisgebende Personen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes werden jederzeit vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund der Nutzung eines der angebotenen Hinweisgeberkommunikationskanäle geschützt. Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Hinweisen jeglicher Art, werden, sofern diese uns bekannt werden, nicht toleriert. Werden hinweisgebende Personen Repressalien durch Beschäftigte oder externe Geschäftspartner ausgesetzt, so werden wir gegen diese Personen ggf. rechtliche Schritte einleiten. Hinweisgebende, die der Meinung sind, benachteiligt worden zu sein, können dies dem Hinweisgeberbeauftragten mitteilen. Auch hierfür kann das Hinweisgebersystem verwendet werden.

Wir weisen jedoch auch darauf hin, dass Hinweisgeber, die bewusst falsche Anschuldigungen erheben (insbesondere, wenn es ihnen oder Dritten Vorteile verschafft), ebenfalls mit rechtlichen Maßnahmen rechnen müssen.

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Hinweisgeber